Viele Jahre Erfahrung, Knowhow und modernste Geräte. Dadurch erreichen wir perfekte Anpassungen für optimale Verträglichkeit. Das garantieren wir ihnen!
VERTRÄGLICHKEITS-
GARANTIE
Wir geben auf alle von uns angepassten Brillen 3 Monate Verträglichkeitsgarantie. *1 und *2
PRODUKT-
GARANTIE
Reitberger steht für 100% Perfektion. Das garantieren wir Ihnen mit zwei Jahren Produktgarantie.
(Ausgenommen sind selbstverständlich manuelle Beschädigungen und Handhabungsfehler)
BERATUNGS-
GARANTIE
Wir beraten Sie nach bestem Wissen und Gewissen in Ihrem Sinne. Das garantieren wir Ihnen.
*1: Sollten Sie dennoch einmal Probleme mit Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen haben, helfen wir Ihnen! Ihr persönlicher Ansprechpartner wird die Probleme analysieren und gegebenenfalls kostenlose Änderungen vornehmen.
Rückzahlungen oder Teilrückzahlungen sind nicht möglich.
*2: Diese Verträglichkeitsgarantie können wir selbstverständlich nur bei der Verwendung von uns gemessener Werte geben. Bei der Verwendung extern verordneter Werte (z.B. über eine augenärztliche Verordnung oder eigene Werte) besteht unsererseits keine Verträglichkeitsgarantie. Dies gilt auch, falls Sie Abweichungen von unseren gemessenen Werten wünschen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir grundsätzlich keine getragenen bzw. Ihnen ausgehändigten Brillenfassungen mehr zurück nehmen können. Sie wollen bestimmt auch keine Brillenfassung, die schon jemand anders getragen hat.
Gesetzliche Gewährleichtung
Änderung der gesetzlichen Gewährleistung seit 31.07.2026:
Was bedeutet Gewährleistung?
Gewährleistung bedeutet, dass Sie Anspruch auf Reparatur oder Tausch haben bei Schäden (Mängel), die bereits beim Kauf vorhanden waren. Unter die Gewährleistung fallen keine Schäden, die während der Produktnutzung entstanden sind (z.B. manuelle Beschädigungen und Handhabungsfehler).
Reparatur oder Tausch?
Bei einem Gewährleistungsschaden (z.B. eine gebrochene Brillenfassung) können Sie selbst entscheiden, ob das Produkt repariert oder ausgetauscht wird.
Reparatur:
Wird z.B. Ihre Brillenfassung aufgrund eines Gewährleistungs-Mangels repariert, verlängert sich die ursprüngliche Gewährleistungsfrist für die gesamte Brille um zwölf Monate.
Tausch:
Wird z.B. Ihre Brillenfassung aufgrund eines Gewährleistungs-Mangels komplett getauscht, bleibt es bei zwei Jahren Gewährleistung, die aber bei Übergabe der neuen Brillenfassung neu beginnt. Für die Gläser bleibt es bei der ursprünglichen Frist.
Kulanztausch:
Dies gilt nicht bei einem Kulanztausch (wenn es kein Gewährleistungsschaden ist, von uns aber trotzdem aus Kulanz repariert oder getauscht wird). Bei einem Kulanztausch entsteht keine Verlängerung und kein Neubeginn der Gewährleistung.